Zahlungsverzug des Arbeitgebers
Hat der Arbeitgeber schon wiederholt nicht pünktlich gezahlt, ist der vorzeitige Austritt des Arbeitnehmers auch dann begründet, wenn am Tag der Austrittserklärung der ausstehende Betrag auf dem Konto des Arbeitnehmers gutgeschrieben wurde (OGH in WBl 2003, 40).